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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stralsunder Marzipan
Diese Bedingungen gelten nur für die Belieferung von Kunden, die unsere Ware ihrerseits weiter verkaufen.
I. Versand
Die Versendung von bestellter Ware an den Kunden erfolgt auf dessen Gefahr. Das gilt auch, wenn wir auf Grund von einzelnen Absprachen den Transport versichern. Verzögert sich die Absendung der Waren aus Gründen, die nicht von uns, sondern von dem Kunden zu vertreten sind, so geht in die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.
II. Preise
Berechnet werden die Preise, die bei der Vornahme der Lieferung gelten.
III. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit seinen Gegenansprüchen gegen unsere Forderungen nur berechtigt, denn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ferner ist er auch nur in diesen Fällen zu einer Zurückbehaltung seiner Leistung berechtigt.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Ferner bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum, bis alle unsere Forderungen aus der konkreten Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden beglichen sind.
Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche einschließlich einer etwaigen Kontokorrent-Saldoforderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist nur bis zu unseren Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem in Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, uns die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. Nach dem Erlöschen des Forderungseinzugsrechts ist der Kunde verpflichtet, die auf an uns abgetretene Forderungen gezahlten Gelder treuhänderisch entgegenzunehmen und sofort an uns auszukehren oder auf ein Sonderkonto mit der Bezeichnung "Für Stralsunder Marzipan treuhänderisch verwaltetes Geld " anzusammeln. Die Ansprüche aus dem erwähnten Konto tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderung gegen den Kunden insgesamt um mehr als 10 Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
V. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf einen Ersatzlieferungsanspruch. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder führt sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu keinem Erfolg, hat der Kunde wahlweise ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag über die betroffene Lieferung oder auf Herabsetzung des Kaufpreises. Uns steht das Recht auf eine angemessene Anzahl (mindestens jedoch 3) Ersatzlieferungen zu.
Die vorstehenden Begrenzungen und Beschränkungen der Gewährleistung greifen nicht, sofern die Gewährleistungsansprüche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, unserer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder Schäden am Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind.
VI. Haftung
Unsere Haftung für Schäden, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht - für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben; - in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns beruhen.
In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung (mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) auf den vertragstypischen, für uns bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Schadensersatzansprüche des Kunden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Dies gilt nur dann, wenn wir oder unser Versicherer in dem Ablehnungsschreiben auf diese Ausschlussfrist hingewiesen hat.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung unserer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, so weit danach zwingend gehaftet wird.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Stralsund.
Mit Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen sind, wird Stralsund als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind allerdings berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
VIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.
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